Asbestsanierung nach TRSG 519
Für die Asbestsanierungen gilt in Deutschland die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest).
Asbestsanierungen sind sehr aufwendig. Als Fachunternehmen erfüllen wir alle Voraussetzungen um diese Arbeiten durchzuführen. Beim Arbeiten mit Asbest müssen einige Regeln beachtet werden, damit Mitarbeiter und Umwelt keinen Schaden nehmen. Diese Sicherheitsregeln wurden von der Bauberufsgenossenschaften der Bauwirtschaft in der Richtlinie TRGS 519 aufgestellt.
Wir garantieren Ihnen Ihr Gebäude fachgerecht zu sanieren und das Asbest ordungsgemäß zu entsorgen.
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