Wärmedämmung nach EnEV

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die gesetzlichen Vorschriften für die Wärmedämmung von Neubauten werden immer wieder verschärft. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt bundesweit seit dem 1.Mai 2014. Dieses Jahr wird die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) wieder geändert, das fordert das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013).

Ziel der Energieeinsparverordnung

Ziel der Energieeinsparverordnung ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser in Gebäudebereich zu senken. In der EnEV 2014 wurden hauptsächlich die Standardanforderungen für die Neubauten in Deutschland verschärft.

Wärmedämmung nach EnEV

Die EnEV gilt für alle Bauherren, die einen Bauantrag stellen oder eine energetische Sanierung ihres Altbaus planen. Wer heute baut oder saniert muss die Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) in vollem Umfang erfüllen.

Wärmedämmung der obersten Geschossdecke wird zur Pflicht!

Seit 2016 darf die oberste Geschossdecke einen U-Wert von 0,24 W(m²/K) nicht überschreiten.

Die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke ist eine günstige und einfache Sanierungsmöglichkeit. Um den vorgeschriebenen U-Wert  zu erreichen, sind keine großen Investitionen notwendig.

Nach der Wärmedämmung der Deckenfläche lässt sich einiges an Heizkosten pro Jahr sparen.

Vergünstigte Darlehen und Fördermittel werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt.

Wärmedämmung
Seit 1.Juli 2009 – Energieausweis Pflicht!

Energieausweis für Neubau und Modernisierung im Bestand
Energieausweis im Bestand bei Verkauf oder Neuvermietung
Energieausweis als Aushang in gewissen Dienstleistungsgebäude

Gerne beraten wir Sie über Wärmedämmung für Ihr Dach und die Auswahl der passenden Wärmedämmstoffe für Ihr Dach!

Durch eine optimale Wärmedämmung können Sie deutlich Energie einsparen. Sie reduzieren Ihre Energiekosten und steigern langfristig die Wertigkeit Ihrer Immobilie.