Asbestsanierung nach TRSG 519

Für die Asbestsanierungen gilt in Deutschland die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe: Asbest). Diese Sicherheitsregeln wurden von der Bauberufsgenossenschaften der Bauwirtschaft in der Richtlinie TRGS 519 aufgestellt.

Asbestsanierungen sind sehr aufwendig. Als Fachunternehmen erfüllen wir alle Voraussetzungen um diese Arbeiten durchzuführen.

Beim Arbeiten mit Asbest müssen einige Regeln beachtet werden, damit Mitarbeiter und Umwelt keinen Schaden nehmen.

Wir garantieren Ihnen Ihr Gebäude fachgerecht zu sanieren und asbesthaltige Produkte ordnungsgemäß zu entsorgen.